Die Bundesregierung hat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) auf den Weg gebracht. Es soll das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablösen und regelt, wie künftig geheizt werden kann. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Vorgabe zur Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neu eingebauten Heizungen entfällt In den kommenden Monaten wird der Entwurf im Bundestag beraten; mit einem beschlossenen Gesetz ist in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu rechnen.
Für die Stadt Oldenburg und die fachlichen Ergebnisse aus dem Oldenburger Wärmeplan ändert sich dadurch jedoch nichts.
